Tim-Bastian Voßmerbäumer hat am 14.05.2019 die Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 2i. d. bis zum 13.07.2013 geltenden Fassung i. V. m. §21 Abs. 5 Tierschutzgesetz i. d. z. Z. gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt.
Die erforderliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden durch Tierhalter anzuleiten, wurden nachgewiesen. Die Betriebshaftpflicht besteht bei der Uelzener Versicherung.
Zuständiges Amt:
Kreis Herford
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
32045 Herford
Umso besser mein Hund hört, desto mehr Freiheit kann ich ihm bieten